Altablagesysteme – aus den Augen, doch nicht ohne Sinn
Viele Unterlagen, z. B. Geschäftskorrespondenzen, Bilanzen, Buchungsbelege oder Sozialversicherungsunterlagen, dürfen erst nach gesetzlichfestgelegten Fristen vernichtet werden. Bis dahin müssen sieaufbewahrt werden. Einerseits sollte dies natürlich platzsparend erfolgen, andererseits dürfen die Unterlagen nicht außer Reichweite sein. Eine gut organisierte Altablage vereint beides: Raumoptimierung und einfache Zugriffsmöglichkeiten.
Aufbewahrungsfristen
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